Freitag, 30. Dezember 2011

SELBSTANZEIGE FÜR DIE MEINUNGSFREIHEIT!?!... - Dirk Zimmermann

Ein sehr interessanter Fall!

Interview des Internet-TV-Senders Bewusst.tv von Dirk Zimmermann. Moderator: Jo Conrad. Juli 2011.

Dirk Zimmermann Interview: Selbstanzeige für die Meinungsfreiheit


Hintergrund: Am 15. November 2007 zeigte sich Dirk Zimmermann (geb. 1972) selbst bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn wegen Volksverhetzung gem. § 130 StGB der BRD in drei Fällen an. Er hatte zuvor Kopien der in der BRD verbotenen Veröffentlichung „Vorlesungen über den Holocaust -- Strittige Fragen im Kreuzverhör" von Germar Rudolf dem Oberbürgermeister von Heilbronn, Helmut Himmelsbach, sowie einem katholischen und einem evangelischen Pfarrer zugesandt.

Am 11. Februar 2008 schickte ihm das Amtsgericht Heilbronn eine Anklageschrift zu, in der er beschuldigt wurde, eine Schrift verbreitet zu haben, die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufgestachelt habe. Dazu hatte sich Zimmermann wie folgt geäußert:

"Ich werde beschuldigt, eine Schrift verbreitet zu haben. Das habe ich in der Tat, und zwar an insgesamt vier Empfänger. In der Schrift würde zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufgestachelt. Ich persönlich habe keine Aufstachelung zum Haß in der verbreiteten Schrift gefunden.

Ich weiß aber sehr wohl, daß in den Massenmedien oft zum Haß gegen die deutsche (noch) Mehrheitsbevölkerung aufgestachelt wird. Dies geschieht mit der Behauptung, "die Deutschen" haben in der Zeit des Nationalsozialismus einen besonderen Völkermord begangen, und zwar denjenigen an den europäischen Juden. Dabei haben sie ein besonderes Tötungsmittel zur Anwendung gebracht, und zwar die Gaskammer.

In der von mir verbreiteten Schrift "Vorlesungen über den Holocaust" kommt der Diplom-Chemiker Germar Rudolf zum Schluß, daß es keine Menschengaskammern in der Zeit des Nationalsozialismus gegeben haben soll. Wenn er recht hätte, dann könnte man ja damit aufhören, zum Haß gegen die Deutschen aufzustacheln. Unsere Welt würde friedlicher werden.

Die Anklageschrift spricht weiterhin davon, daß in der von mir verbreiteten Schrift der Völkermord an Juden geleugnet würde. "Leugnen" setzt voraus, daß etwas tatsächlich stattgefunden hat. Und um genau diese Frage geht es. Hat der Völkermord an den Juden tatsächlich stattgefunden, oder nicht?

Danach erklärt die Anklageschrift, daß die sichergestellten Exemplare der (von mir verbreiteten) Schrift einzuziehen seien. Eine schöne freiheitliche Demokratie, die es nötig hat, Schriften einzuziehen.

Weiter heißt es, ich hätte den Willen gehabt, daß die jeweiligen Personen "mit deutscher Gründlichkeit" vom Inhalt der Schrift Kenntnis nehmen mögen. Aber sicher, welche bessere Grundlage für eine meinetwegen auch kontroverse Diskussion kann es denn auch geben? Natürlich muß man die Argumente erst einmal kennen.

Etwas später wird ausgeführt, daß ich mir eine Kettenverteilung der Schrift durch die Adressaten gewünscht hätte. Womöglich noch an einen von mir nicht mehr kontrollierbaren Personenkreis. Diese Möglichkeit habe ich gar nicht in Erwägung gezogen und die Adressaten auch nicht dazu aufgefordert, aber damit wird mir ein weiterer Straftatbestand untergejubelt.

Danach wird das Buch von Germar Rudolf als "Machwerk" und "Hetzschrift gegen Juden" bezeichnet. Die Anklageschrift führt weiter aus, daß ich gewußt habe, daß Germar Rudolf am 15. März 2007 vom Landgericht Mannheim zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Natürlich habe ich das gewußt. Darüber hinaus haben auch die Massenmedien knapp über die Verurteilung Germar Rudolfs berichtet.

Des weiteren hätte ich gewußt, daß die Einziehung der Schrift von Germar Rudolf angeordnet worden war. Ja, das stimmt. Allerdings haben die Medien hierüber gar nichts verlautbaren lassen.

Die Anklageschrift kommt dazu, daß mir nach § 130 Abs. 2 StGB Volksverhetzung zur Last gelegt wird. Der § 130 des Strafgesetzbuches widerspricht dem Grundgesetz, welches freie Meinungsäußerung garantiert.

Am Schluß wird beantragt, die Anklage gegen mich zuzulassen und das Hauptverfahren zu eröffnen. Darauf habe ich gehofft!"

Am Freitag, 23. Oktober, 2009 wurde der nicht-vorbestrafte Dirk Zimmermann auf Antrag des Staatsanwalts Erhard Lägler vom Richter Frank Haberzettel am Amtsgericht Heilbronn zu 9 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Das Heilbronner Landgericht hat am 6. Oktober 2010 die Berufung Zimmermanns gegen das Urteil des Amtsgerichts zurückgewiesen und die neunmonatige Haftstrafe bestätigt.

Am 11. Mai 2011 wurde überraschender Weise Dirk Zimmermann in der Revision vom Zweiten Strafsenat des Oberlandesgericht Stuttgart freigesprochen. Als Begründung dafür sagte das OLG sinngemäß, die Verbreitung des Buches von Germar Rudolf durch Zimmermann sei nicht öffentlich geschehen. Über die Tatbestände "Leugnung des Holocaust" und "Störung der öffentlichen Ordnung" äußerte sich das OLG Stuttgart nicht...

Quellen: http://bewusst.tv/2011/07/meinungsfreiheit/
http://www.dullophob.com/Lexikon/Zimmermann,%20Dirk.html

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen